Mit der Gesetztesänderung, die seit 1. Januar 2018 in Kraft ist, liegt die Wartung Ihrer Feuerungsanlage nicht mehr in unserer Verantwortung als Kaminfeger, sondern bei Ihnen als Haus- oder WohnungseigentümerIn.
Das Gesetz sieht vor, Anlagen regelmässig durch ein von der Solothurnischen Gebäudeversicherung zugelassenes Kaminfegergeschäft reinigen zu lassen.
Um Brände zu verhindern und die Umwelt zu schonen, reinigen wir nicht nur die Kamine, sondern alle Feuerungsanlagen von Holz- Öl- und Gasheizungen und kontrollieren deren Abgaswerte. Durch diese regelmässige Reinigung wird der Brennstoffbedarf reduziert, der Ausstoss von Schadstoffen vermindert, die Betriebsdauer Ihrer Heizungsanlage verlängert und die Personensicherheit gewährleistet. Auch die Anfälligkeit für Störungen wird dank der periodischen Reinigung durch den Kaminfeger vermindert, so dass Sie teure Reparaturkosten sparen können.
Um Ihnen die Unterhaltspflicht zu erleichtern, bieten wir Ihnen unsere Dienstleistungen im bisherigen Turnus an und melden uns wie gewohnt im Verlauf des Jahres bei Ihnen.
Falls Sie Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Sie erreichen uns unter 032 622 93 72.
Wir hoffen weiterhin auf gute Zusammenarbeit und grüssen Sie freundlich
Team Kaminfegergeschäft Rüfenacht